Janine Haase Hebamme


Ab dem Tag der befruchteten Eizelle hat jede Frau Anspruch auf von den Krankenkassen bezahlte Hebammenbetreuung.
Die Mutterschaftsrichtlinien(https://www.g-ba.de/richtlinien/19/) sind Grundlage für die Schwangerschaftsvorsorge.

Während der Geburt sind für mich evidenzbasierte Richtlinien und Handlungsempfehlungen Basis der Interventionen.
Der Satz: „Das war schon immer so und deshalb machen wir das!“ ist für eine moderne und gesunde Schwangerschaftsbetreuung/ Geburtshilfe/Wochenbettbetreuung nicht maßgebend!
Meine Angebote beziehen sich auf die klassische Hebammenarbeit und werden ohne Ausnahmen mit den Krankenkassen verrechnet.

Es besteht die Möglichkeit den Bereich der Vorsorge/Hausgeburt/Nachsorge einzeln oder kombiniert in Anspruch zu nehmen.

Update: Ab September 2023 biete ich Fußreflexzonentherapie als Wahlleistung an.